Muss ein Prokurist Kurzarbeit machen?
Muss ein Prokurist in Kurzarbeit gehen? Oder hat er ein Sonderstatus?
2 Antworten
OK. Da die Einbuße aber sehr hoch ist, da ein Prokurist über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist das schon ein großer finazieller Nachteil. Den Kurzerarbeitergeld wird nur gezahlt wenn man in der Kurzarbeiot unter der Grenze liegt.
Ausserdem ist ein Prokurist ein leitender Angestellter der in Verbindung mit einem anderen Prokuristen oder Geschäftsführer (je nach Regelung) Leute einstellen und entlassen kann und somit als Leitender Angestellter nicht Kurzarbeit machen darf. Oder sehe ich dieses alles völlig falsch?
Ich habe dazu nur folgendes gefunden, was aber auch meiner persönlichen Ansicht entspricht:
die Dinge einzeln zu regeln sind. nämlich das für Führungskräfte