Muß ein Oder-Konto nach Todesfall es Ehemanes zwingend umgeschrieben werden?

1 Antwort

Bei einem "Oder-Konto" ist doch jeder der Kontoinhaber zu Verfügungen über das Konto berechtigt. Insofern halte ich die Argumentation der Bank für falsch.

Überrasche die Bank doch damit, daß die verbindliche Anweisung zur Umschreibung des Kontos mit Verweis auf die Rechte gegeben wird die die Mutter als Mitinhaberin des Kontos hat und verweise ausdrücklich darauf, dass es deshalb auf die erbrechtliche Situation überhaupt nicht ankommt.

Was den Steuerabzug betrifft: Für 2017 durch die Einkommensteuererklärung zurück holen und für 2018 einen neuen Freistellungsauftrag erteilen