Muss ein Notar eine Löschungsbewilligung beglaubigen oder beurkunden?

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Die Löschungsbewilligung muss notariell beurkundet werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn Behörden involviert sind, die selbst mit ihrem Dienstsiegel beurkunden dürfen.

Der zuständige Grundbuchnotar nimmt dann die Grundbuchänderung vor. Der Einfachheit halber kann man die Löschungsbewilligung natürlich auch direkt beim Grundbuchnotar beurkunden lassen.