Unterschriftsbeglaubigung durch Notar?

2 Antworten

Möglicherweise kann er beurkunden, dass die Unterschrift geleistet wurde, aber er kann doch wohl nicht den geäußerten Willen beurkunden, denn der ist ihm ja nicht benannt. Und auf zweiteres kommt es doch meistens an, oder?

Du bist doch hier im Forum der Fachmann. Worum geht es denn?

Zweite Frage: welcher Notar würde denn so etwas beurkunden. Ist das Plan oder Realität? Im Falle eines Plans wäre wohl eher eine Vollmacht angemessen, im zweiten Fall würde ich ggf. Rechtsmittel einlegen.

Es sei denn, man sieht die beglaubigte Unterschrift als vollumfassende Blankovollmacht. Aber das kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass das vor Gericht Bestand hätte. Es gibt schließlich zu vielen Bereichen Formvorschriften.

Sorry, dass ich als Unwissende nun etwas geschrieben habe.

Er macht sich eine Kopie ??? Damit wird dann beglaubigt das man ein leeres Blatt unterschrieben hat. Egal was man nun dazuschreibt wäre der Inhalt nicht beglaubigt.

Vermutlich würde der Notar das ablehnen oder mit einen Strich den leeren Raum füllen.