Muss der Hauptmieter Einsicht in Kontoauszüge gewähren?

4 Antworten

Er kann als Hauptmieter doch auch verdienen. Trägt ja auch das Risiko, das einer von euch nicht zahlt. Solang ihr das gezahlt hattet, was vereinbart war, gibt's nichts für euch.

Der Sachverhalt bleibt hinsichtlich der vertraglichen Grundlagen ganz merkwürdig unklar:

Gibt es schriftliche Untermietverträge mit fest vereinbarter Untermiete?

Dann kann es von der Natur der Sache eine Abrechnungspflicht nur bezüglich Heiz- und Nebenkosten geben.

Oder, geht die Vereinbarung dahin, dass alle Ausgaben für die Wohnung durch 4 zu teilen sind, egal, ob Haupt- oder Untermieter. Dann allerdings hätte man Anspruch auf korrekte Aufteilung.

Die Alternative 2 ist im Übrigen geradezu exotisch. Hauptmieter versuchen fast immer an der Untervermietung zu verdienen.

Sonja709 
Fragesteller
 02.12.2023, 10:19

Ja, es gibt/ gab Untermietverträge zu einem bestimmten Mietbetrag. Er hat uns auch die Abrechnungen bezüglich der Heizung, Gas, Strom, etc Kosten mitgeteilt in einer Schlussabrechnung.
Das heißt das restliche "Überschüssige" Geld aus unseren Mieten, die wir an ihn gezahlt haben, steht ihm auch rechtlich zu ?
Es gab nur mündliche Absprachen, dass man das restliche Geld gerecht wieder aufteilt, bei seinem Auszug.

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Eifelia  02.12.2023, 10:49
@Sonja709

Es gibt aber kein "restliches Geld", wenn ihr due vereinbarten Mieten bezahlt habt, wo soll das herkommen?

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Zahlt der Hauptmieter z. B. eine Gesamtmiete von monatlich 1000 Euro an den Vermieter, darf der Hauptmieter rechtlich betrachtet von seinen drei Untermietern z. B. monatlich 333 Euro kassieren und wohnt praktisch umsonst bzw. bezahlt nur noch anteilige Nebenkosten.

Ich verstehe schon nicht, was da für Geld "übrig" bleibt? Ihr zahlt die vereinbarte Miete - entweder an den Hauptmieter, der dann die zwischen ihm und dem Vermieter vereinbarte Gesamtmiete an den Vermieter überweist oder direkt an den Vermieter, der dann seine Miete in Tranchen von mehreren Personen erhält. Wie soll da auf welchem Konto bitte was "übrigbleiben"?

Sonja709 
Fragesteller
 02.12.2023, 10:17

Das mit "Geld übrig bleiben" ist so gemeint, dass bisher das überschüssige Geld vom Hauptmieter davor fair aif alle vier dort wohnenden Parteien bei seinem Auszug aufgeteilt worden ist.
Daher hatten wir uns gefragt, ob er uns noch Geld schuldig ist sozusagen

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Eifelia  02.12.2023, 10:34
@Sonja709

Das beantwortet meine Frage aber nicht. Welches Geld hat der Hauptmieter denn "überschüssig" in diesem Szenario, wo soll der Überschuss herkommen?

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Eifelia  02.12.2023, 10:45
@Eifelia

Ach, vielleicht habe ich das zu wörtlich genomnen und es geht gar nicht um Miete, sondern um Nebenkosten? Die hat der frühere Hauptmieter Deiner Schilderung nach ja mit Euch abgerechnet - in diesem Zusammenhang habt Ihr das Recht, die Belege (=Rechnungen) inzusehen, habt ihr das gemacht und war die Abrechnung in Ordnung? Dann stellt sich die Frage aber auch nicht mehr

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