Erbengemeinschaft mit Grundstück+Haus und Kredit / einem der Erben gehört das Haus zur Hälfte
Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft. Zur Erbengemeinschaft gehören der Ehemann der Erblasserin (zu 3/4) und die Eltern der Erblasserin (zu je 1/8) - gesetzliche Erbfolge, da kein Testamnet vorhanden, keine eigenen Kinder der Erblasserin).
Zum Erbe gehört die Hälfte eines Hauses (dessen andere Hälfte gehört dem ebenfalls erbenden Ehemann). Die Erblasserin und deren Ehemann hatten für das gemeinsame Haus einen Kredit, welcher zum Todeszeitpunkt noch nicht vollständig zurückgezahlt war. Für den Kredit hafteten beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch.
Es geht ind er Frage hier nun darum, wie der offene Kredit bei der Ermittlung des Wertes des Erbes zu betrachten ist. Dazu gibt es in der Erbengemeinschaft, bestärkt durch die jeweilig vertretenden Anwälte, geteilte Aufassungen.
Fiktive Werte:
Wert des Hauses: 200 TEUR (1/2 = 100 TEUR)
offener Kredit: 50 TEUR insgesamt
Auffassung 1:
Wert des Erbes: Halbes Haus - ganzer Kredit = 50 TEUR
Auffassung 2:
Wert des Erbes: Halbes Haus - halber Kredit = 75 TEUR
Welche Auffassung ist richtig? Relevant ist diese Frage, weil der Ehemann der Erblasserin deren Eltern in entsprechender anteiliger Höhe auszahlen müsste, um Alleineigentümer des Hauses zu werden.
Danke!