Minijob und Studentische Aushilfe?

1 Antwort

Ein Minijob unterliegt den entsprechenden Vorschriften (höchstens 520,- Euro, Arbeitgeber trägt alle Abgaben pauschal mit 32 %, dem Arbeitnehmer wird nur ein Anteil zur Rentenvers. abgezogen, aber das kann er abwählen).

Eine studentische Hilfskraft ist ein Student, der eine Nebenbeschäftigung ausübt, die als Minijob abgerechnet werden kann, wenn die Vorschriften erfüllt sind, die aber auch als VWerkstudent abgerechnet werden kann, wenn das Entgelt über 520,- Euro beträgt.

Früher kannt ich den Ausdruck nur für Studenten, die als Hilfskraft an der Uni tätig waren, heute wird studentische Hilfskraft eben auch zu Studenten gesagt, die ausserhalb der Uni tätig sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986