Mietminderung bei lauter WC-Spülung?
Meine Nachbarn haben eine defekte WC-Spülung die sehr laut ist. Jedesmal, wenn dort einer zur Toilette geht, höre ich die Spülung bzw. das Auffüllen des Wasserkastens, was nachts super stört. Der Vermieter hat bisher nichts unternommen. Kann ich deswegen eine Mietminderung machen?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
hier ein passendes urteil dazu. du wirst damit keinen erfolg haben:
Toilette (Lärmbelästigung)
Lärm, der durch die Benutzung des Badezimmers, der Toilettenspülung oder durch das Laufenlassen von Wasser verursacht wird, berechtigt auch dann nicht zur Mietminderung, wenn er nach 23 Uhr auftritt.
AG Münster, Urteil vom 18.01.1983 - 28 C 539/82, WM 1983, S. 236.