Mietminderung bei lauter WC-Spülung?

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hier ein passendes urteil dazu. du wirst damit keinen erfolg haben:

Toilette (Lärmbelästigung)

Lärm, der durch die Benutzung des Badezimmers, der Toilettenspülung oder durch das Laufenlassen von Wasser verursacht wird, berechtigt auch dann nicht zur Mietminderung, wenn er nach 23 Uhr auftritt.

AG Münster, Urteil vom 18.01.1983 - 28 C 539/82, WM 1983, S. 236.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_toiletten.htm