Mietbremse nach größerer Sanierung?

1 Antwort

Hierfür gilt dann die Mietpreisbremse nicht.

§556f BGB:

[...] Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
Aneda 
Fragesteller
 08.06.2020, 00:22

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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