Messestand steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Messestand=Betriebsausgabe. Also bei einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind die Kosten als Ausgaben abzuziehen.

Bei bilanzierenden Betrieben wird das die Buchhaltung sicher entsprechend in der Kostenstelle verbuchen bzw. der Steuerberater entsprechend richtig ansetzen.

luftikus 
Fragesteller
 26.09.2011, 14:14

Danke!

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