Muss ich bei Rückzug von der Schweiz nach Deutschland Steuern nachzahlen?

1 Antwort

Man muss bei der Frage der Besteuerung zwei Zeiträume unterscheiden.

  1. bis zum 30. November. In dieser Zeit hast du in Deutschland keinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt und bist daher nur mit deinen inländischen Einkünften - also beschränkt - einkommensteuerpflichtig.
  2. Ab dem 1. Dezember bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Das bedeutet, es greift hier die Zuzugsbesteuerung und in der Schweiz wahrscheinlich die Wegzugsbesteuerung. Ist beides dasselbe und bedeutet, dass für das Jahr des Zuzugs bzw. Wegzugs die Einkünfte des jeweils anderen Landes dem Progressionsvorbehalt unterworfen sind. Sie gehören nicht in die Anlage AUS oder N-AUS, sondern in den Mantelbogen, etwa ab Zeile 98.

Die schweizer Einkünfte sind dabei nicht einfach abzuschreiben, sondern sie werden nach deutschen Vorschriften ermittelt. Das heißt beispielsweise, das eine Entfernungspauschale von 30 Cent gilt, unabhängig davon, was das schweizer Steuerrecht sagt.