Mahnung nach 5 Jahren

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, Ansprüche die einer dreijährigen Regelverjährung unterliegen sind: Vertragliche Zahlungsansprüche von Handwerksbetrieben oder Händlern wegen Lieferung von Waren oder Erbringung von Werkleistungen. http://www.inkassobuero.de/verjaehrung.php hilft dieser Link ? mfg K.

Danke euch beiden. Es klingt sehr beruhigend und der Link gibt euch Recht. Ich werde da gleich eine passende Antwort an die Firma schreiben. Schönen Abend noch!

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Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistungen erbracht wurden. Ab dann ticken drei Jahre. Im vierten Jahr ist die Verjährung eingetreten, sofern Du keine Zahlung leistest oder der Gläubiger diese Rechnung einfordert. Vor genau 5 Jahren wäre also Juni 2007. Am 01.01.2008 beginnt die Frist zu ticken. Am 31.12.2010 lief sie ab. Es besteht somit keine gesetzliche Verpflichtung mehr, die Rechnung zu zahlen.