Kann ich eine Kopie der Vorsorgevollmacht an die Steuererklärung geben, wenn mein Mann selbst nicht mehr unterschreiben kann?

1 Antwort

Um auf Nummer sicher zu gehen rate ich dazu, erst einmal das Original vorzulegen, denn hat der Vollmachtgeber eine Vorsorgevollmacht erteilt, ist diese sofort mit der Erteilung wirksam. 


 Voraussetzung ist allerdings, dass der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde im Original in Besitz hat und vorlegen kann. 
Mit der Vorlage der Originalvollmacht muss der Rechtsverkehr darauf vertrauen dürfen, dass die Vollmacht besteht. Eine Kopie genügt nicht.


Es heißt in §80 AO: Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen.

Ich denke, es muss schon ein Zweifel an dem Bestand der Vollmacht bestehen, bevor die Vorlage verlangt wird.

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@Mikkey

Du denkst bestimmt richtig und trotzdem würde ich mich gerade beim Finanzamt vorher erkundigen, ob eine Kopie anerkannt wird.

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@Mikkey

Mikkey, ich stimme mit Deinem Vorschlag und Hinweis überein. Denn ein üblicherweise einmalig ausgestelltes Original wird man nicht gerne aus der Hand in einen anonymen Postversand geben.

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@LittleArrow

@LittleArrow: Ich habe auch eher eine persönliche Vorlage beim Finanzamt gemeint ;-.)

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nochmals Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort

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@Nebelung

Nebelung: Ich würde das Original der Vorsorgevollmacht nie versenden, den niemand kann garantieren, dass es zurückkommt. Lasse beglaubigte Fotokopien anfertigen und schreibe, dass im Bedarfsfalle auch das Original zur Einsicht persönlich vorgelegt werden kann.

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