Löschungsbewilligung?

2 Antworten

Ohne Löschungsbewilligung kann der Grundbucheintrag vom Amt nicht gelöscht werden. Man kann nun entweder den Berechtigten auf Erteilung verklagen oder sofern dieser tatsächlich nicht ermittelbar ist, das sogenannte Aufgebotsverfahren betreiben. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Ich würde empfehlen, sich mit allen Unterlagen an die Rechtsantragstelle des AG zu wenden. Das Verfahren dauert dann in der Regel 6-12 Monate.

Das scheint mir ein Fall für eine Abwesenheitspflegschaft zu sein:

https://dejure.org/gesetze/BGB/1884.html

Mein Rat ist insofern, sich zunächst rechtlichen Rat für die Formulierung des Antrags auf eine Abwesenheitspflegschaft einzuholen. Die Amtsgerichte handhaben solche Anträge eher restriktiv und neigen dazu, die eher abzulehnen wenn nicht genau die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind.

Schon alleine das Antragsverfahren beim Amtsgericht kann bis zu einem Jahr dauern.

Der dann bestellte Abwesenheitspfleger wird sich mit Sicherheit durch eigene Ermittlungen davon überzeugen wollen, dass der Rechtsinhaber wirklich nicht mehr auffindbar ist.

Spannend wird die Frage, wie die Anzahlung zu handhaben ist. Nicht auszuschließen ist, dass der Abwesenheitspfleger die Löschungsbewilligung nur gegen Rückzahlung der Anzahlung erteilen wird.