Kurz vor der Prüfung und Ärger im Betrieb. Was tun?

2 Antworten

Ich musste, damit ich die Ausbildung weiter führen konnte, etwas unterschreiben wo steht dass bei nicht bestehen die Ausbildung trotzdem endet, also hätte ich dann 3 Jahre umsonst.

Das wäre nicht zulässig, da Dir eine verlängerte Ausbildungszeit von 6 Monaten zugebilligt werden muss, falls Du die Prüfung nicht bestehst.

Ich denke Du solltest Dir im Falle X juristischen Rat einholen.

"Ich musste, damit ich die Ausbildung weiter führen konnte, etwas unterschreiben wo steht dass bei nicht bestehen die Ausbildung trotzdem endet"

Ob das überhaupt zulässig/wirksam ist? Ich habe da so meine Zweifel!!!

Und wenn ja:

Sie verlängern die Ausbildung nicht

Damit endet Ihre Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Sie können sich trotzdem zu einer sogenannten externen Wiederholungsprüfung anmelden, um die Prüfung zu wiederholen.

Wie melde ich mich zur Wiederholungsprüfung als externer Teilnehmer an?

Bitte nehmen Sie in den nächsten Tagen mit der Handelskammer Kontakt auf, falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, damit Sie für den nächsten Prüfungstermin eingeplant werden können. Verwenden Sie dafür bitte dieses Formular. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich rechtzeitig anmelden.

Gehe ich weiterhin zur Berufsschule?

Nein. Wenn Sie den Ausbildungsvertrag nicht verlängern, dürfen Sie in der Regel die Berufsschule nicht mehr besuchen.

Wer bezahlt die Prüfungsgebühren für die Wiederholungsprüfung?

Als externer Teilnehmer tragen Sie die Prüfungsgebühren.

Wie oft kann ich die Abschlussprüfung wiederholen?

Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.

https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/abschlusspruefung-nicht-bestanden-3414874