Kurz vor der Prüfung und Ärger im Betrieb. Was tun?
Hey ihr Lieben,
ich bin im 3. Lehrjahr zur Einzelhandelskauffrau und habe in wenigen Wochen meine mündliche Prüfung. Mein VL hat mir schon gesagt ich werde nicht übernommen und das ist auch ok für mich. Nur ich bekomme immer Ärger für Sachen die in der Vergangenheit liegen. Ich wurde kurz mal gekündigt und dann wurde die Kündigung zurück genommen, wurde aber in eine andere Filiale versetzt.
Mein Ausbilder dort wurde Ende Januar auch versetzt und seit dem bin ich ohne Ausbilder dort.
Man hat mir seit der Versetzung auch nichts mehr beigebracht, zB Personalplanung. Und wenn ich jmd darauf anspreche heißt es, es wäre ja meine Schuld zB wegen Krankmeldung. Mein Ausbilder aus der 1. Filiale hat mir auch so gut wie nichts beigebracht, wenn nur seine Stellvertreter. Aufgrund der bevorstehenden Prüfung bin ich jetzt umso nervöser und sauer wieso man seine Pflichten damit verletzt aber jeder in diesem Unternehmen komplett hinter dem VL und dem Filialleiter steht. Mein VL ist auch in der IHK drinnen, weswegen ich da vermutlich keine Chance haben werde irgendwie Unterstützung zu bekommen und bald ist die Ausbildung ja auch vorbei, aber ich habe Angst dadurch die Prüfung nicht zu bestehen oder das mein VL mich durchfallen lässt(er meinte es kann sein dass er mich mit prüft). Ich musste, damit ich die Ausbildung weiter führen konnte, etwas unterschreiben wo steht dass bei nicht bestehen die Ausbildung trotzdem endet, also hätte ich dann 3 Jahre umsonst.
gibt es noch andere Hilfsstellen für mich außer die IHK?
vielen Dank schonmal im Voraus
2 Antworten
Ich musste, damit ich die Ausbildung weiter führen konnte, etwas unterschreiben wo steht dass bei nicht bestehen die Ausbildung trotzdem endet, also hätte ich dann 3 Jahre umsonst.
Das wäre nicht zulässig, da Dir eine verlängerte Ausbildungszeit von 6 Monaten zugebilligt werden muss, falls Du die Prüfung nicht bestehst.
Ich denke Du solltest Dir im Falle X juristischen Rat einholen.
"Ich musste, damit ich die Ausbildung weiter führen konnte, etwas unterschreiben wo steht dass bei nicht bestehen die Ausbildung trotzdem endet"
Ob das überhaupt zulässig/wirksam ist? Ich habe da so meine Zweifel!!!
Und wenn ja:
Sie verlängern die Ausbildung nichtDamit endet Ihre Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Sie können sich trotzdem zu einer sogenannten externen Wiederholungsprüfung anmelden, um die Prüfung zu wiederholen.
Wie melde ich mich zur Wiederholungsprüfung als externer Teilnehmer an?
Bitte nehmen Sie in den nächsten Tagen mit der Handelskammer Kontakt auf, falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, damit Sie für den nächsten Prüfungstermin eingeplant werden können. Verwenden Sie dafür bitte dieses Formular. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich rechtzeitig anmelden.
Gehe ich weiterhin zur Berufsschule?
Nein. Wenn Sie den Ausbildungsvertrag nicht verlängern, dürfen Sie in der Regel die Berufsschule nicht mehr besuchen.
Wer bezahlt die Prüfungsgebühren für die Wiederholungsprüfung?
Als externer Teilnehmer tragen Sie die Prüfungsgebühren.
Wie oft kann ich die Abschlussprüfung wiederholen?
Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.