Kündigungsfrist bis wann als Verkäuferin?

2 Antworten

Oh man ......

Man glaubt es nicht .....

Deine Kündigungsfrist kannst Du Deinem Arbeitsvertrag entnehmen - den kennst nur Du. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht bestätigt werden. Was mich allerdings wundert: Du kündigst ERST und fragst DANN nach der Kündigungsfrist? Wie hast Du denn dann die Kündigung formuliert?