Kostenbeteiligung wenn neuer mieter früher die wohnung nutzen möchte?
die alte Mieterin zieht zum 15 juni aus. Die neue Mieterin möchte das nutzen und bis zum 31.juni einen Bad-umbau vornehmen. sie möchte aber weder einen früheren Mietvertrag noch eine Ablösesumme von € 200 an die bisherige mieterin zahlen.
sie meint, wenn die wohnung frei ist, könnte sie die ja auch schon nutzen. ich habe ihr das nicht gestattet es sei denn, dass sie der Vormieterin den abschlag bezahlt, bzw ihre arbeiten nach einzug durchführt. die vormieterin hatte mir gesagt, dass sie gerne eine ablösung haben möchte, traut sich aber nicht das zu fordern.
wie würden sie sich verhalten?
3 Antworten
Ganz einfach, keine Wohnraumnutzung ohne Gegenleistung. Sie will keine Ablöse zahlen, dann muss sie den Badumbau halt nach Einzugstermin vornehmen. Die Vormieterin ist berechtigt die Wohnung bis zum letzten Tag zu nutzen, selbst wenn sie vorher bereits auszieht. Dass der Nachmieterin die Möglichkeit eingeräumt wurde, bereits vorab in die Wohnung zu können, ist schließlich rein freiwillig.
In Ablösevereinbarungen zwischen Mieter und Nachmieter sollte man sich als Vermieter besser nicht einmischen.
Allenfalls insofern, als man dem Nachmieter den Tipp gibt, dass es darüber gesetzliche Vorschriften gibt die Ablöse ohne angemessene Gegenleistung unwirksam machen. Habe ich einmal gemacht und der Vormieter war bei Rückgabe der Wohnung echt muffig.
Die Wohnung übergeben braucht ein Mieter erst zum Ablauf des Mietverhältnisses. Wenn der Nachmieter die vorher haben will muss er dafür zahlen.
Als Vormieterin würde ich die Wohnung halt nicht zum 15. freigeben, wenn die Nachmieterin die halbe Miete nicht zahlt.