Kontoauflösung nur wenn man perssönlich erscheint?

1 Antwort

Ich würde nachfragen, was denn eigentlich der Kontoauflösung noch entgegen steht. Denkbar ist zum Beispiel, dass man dort eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises nicht als ausreichend ansieht.

Bei Banken die in einem Verbund arbeiten, wie etwa die Sparkassen oder Raiffeisenkassen, könnte man sich von einem Partnerinstitut am Wohnort die Identität durch Vorlage der Ausweispapiere bestätigen lassen.