Konto und Sparbuch auflösen nach Todesfall?

1 Antwort

Du wirst wohl nicht umhin kommen, das mit der betreffenden Bank zu besprechen.

Häufig wird trotz bestehender Vollmacht “über den Tod hinaus“ ein Erbschein (plus Vollmachten der Miterben, am Besten noch das gemeinsame Erscheinen aller Erben) verlangt. Die Miterben könnten ja schließlich die Vollmacht widerrufen haben...