Ich habe vor einigen Wochen bei einem neuen Steuerberater vorgesprochen, da ich als Freiberufler - nach Ruhestand meines bisherigen langjährigen Beraters - einen neuen Berater meines Vertrauens benötige. Ganz sicher bin ich mir noch nicht, ob der neu konsultierte für mich passend ist. Ich habe jedoch beim Erstgespräch eine Vollmacht unterschrieben, wobei ich dachte, dass diese für zukünftige Korrespondenz mit dem Finanzamt gilt.
Als ich heute zum zweiten Mal bei ihm war, stellte ich mit Erstaunen fest, dass er online umfassende Informationen vom Finanzamt über mich erhielt: sämtliche Forderungen des Finanzamtes an mich aus den zurückliegenden 15 Jahren, sämtliche von mir geleisteten Zahlungen mit jeweiligem Datum, Auflistung von Steuerarten im Detail u.a..
Natürlich hätte - und hatte - ich ihm diese Informationen auch persönlich - teils mit Bescheiden und teils mündlich - zukommen lassen. Allerdings war ich der Meinung, dass meine Vollmacht sich auf umschriebene Zeiträume beschränkt und nicht auch einen Zugriff auf lange zurückliegende Zeiten in der Vergangenheit ermöglicht.
Denn nach zwei Gesprächen ist ja nicht unbedingt klar, ob ich ein so weit gehendes Vertrauen haben kann, dass jemand, den ich noch nicht gut kenne, so viele Einzelheiten über mich erfährt, zumal diese für meine aktuellen Fragen an ihn (BWA, Teilveräußerung von Betriebsvermögen) gar nicht relevant sind.
Falls ich noch bei einem anderen Steuerberater vorsprechen sollte, um mehr Klarheit - für mein subjektives Empfinden bezüglich einer langfristigen Entscheidung - zu erhalten, dann könnte sich das ja wiederholen, was ich nicht möchte.
Nun frage ich mich:
Ist es üblich, dass ein neu bevollmächtigter Steuerberater Daten erhält, die 15 Jahre und mehr in die Vergangenheit zurück reichen?
Sollte eine Vollmacht sich nicht auf die Zeit ab Erteilen der Vollmacht beziehen, was ich angenommen hatte? (Und zwar ohne zusätzliche ausdrückliche Einschränkung, die ja Mißtrauen zum Ausdruck gebracht und somit einer künftigen Zusammenarbeit im Wege gestanden hätte.)
Welche Stellen, außer Steuerberater, können beim Finanzamt noch Daten über mich erhalten, z. B. Rechtsanwälte oder Banken oder Finanzierungsvermittler?
Denn: je mehr auch nur grundsätzlich die Möglichkeit haben, online Daten abzugreifen, umso größer ist ja auch schon die theoretische Mißbrauchsmöglichkeit! Die möchte ich zumindest kennen.
Wie lange besteht eigentlich die Vernetzung der Finanzämter mit Steuerberatern (und eventuell noch anderen Institutionen) schon?
Sind die Finanzämter verpflichtet, genau festzuhalten, wer wann über mich Einkünfte eingeholt hat? Und sind die Finanzämter verpflichtet, mir als Betroffenem hierüber Auskunft zu erteilen? (Ggf. auf mein Verlangen hin, so wie z.B. die Schufa)
Für Infos vielen Dank im Voraus.