Für die bevorstehende Betriebsprüfung verlangt das Finanzamt auch "vollständigen Kontoauszüge". Muss ich private Ein- und Ausgaben vorlegen?

1 Antwort

Was ist denn an "vollständige Kontoauszüge" nicht zu verstehen?

Woher soll denn der Prüfer wissen, dass wirklich nur auf den von Dir ausgesuchten Kontoauszügen Einnahmen sind.

Übrigens, wenn er wollte, könnte er Dich sowieso auch um die Auszüge Deines Privatkontos bitten.

Ausserdem, denke nicht schlecht über die Finanzamtsprüfer. Die wollen nur Dein Bestes.

Dein Geld.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986