Bei Verlängerung des FSJ um ein weiteres Jahr, Kindergeld nur f. 18 Monate.Was muss ich tun?

2 Antworten

Die Bundesregierung hat einen Anspruch auf Kindergeld für das BFD festgeschreiben.

FSJ und Bundesfreiwilligendienst sind bezüglich des Kindergeldes gleichgesetzt.

Von daher müsste es genügen, der Kindergeldkasse einen Beweis über die genaue Länge

des FSJ vorzulegen, um auch die restlichen 6 Monate in Anspruch nehmen zu können.

Hallo, da würde ich mal die Kindergeldstelle fragen. Ein FSJ dauert ja in der Regel nicht länger als 18 Monate. Vielleicht haben die das einfach übersehen. Oder welche Besonderheit gibt es für die letzten 6 Monate ?