Kindergeld fuer im Ausland lebende Kinder

2 Antworten

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für im Ausland lebende Deutsche nur unter bestimmten Bedingungen. 

Die da wären:


Es werden Beiträge zur (deutschen) Arbeitslosenversicherung geleistet und man befindet sich somit in einem Versicherungspflichtverhältnis mit der Bundesagentur für Arbeit.
Auch dann müssten die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, oder einem Mitgliedsstatt der EU haben.

Lebt der Vater hier in Deutschland und geht einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, wäre eine Kindergeldzahlung möglich.