Uns wurde damals geraten, während des Bezugs von Elterngeld solle die Frau in Steuerklasse 5 und ich in Steuerklasse 3 sein. Vorher bringt ein Wechsel nichts mehr.

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Deinen Fall müsste man genauer prüfen: Natürliche Personen, die im Bundesgebiet weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen nach § 1 Abs. 4 EStG der beschränkten Einkommensteuerpflicht (ausgenommen Personen i. S. des § 1 Abs. 2u. 3 EStG). »Beschränkt steuerpflichtig« heißt, dass sich die Steuerpflicht nur auf die inländischen Einkünfte i. S. des § 49 EStG erstreckt, nicht aber auf die ausländischen Einkünfte.

Quelle:http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15209.xhtml?currentModule=steuern

Da Du aber einen Wohnsitz in Deutschland hast könntest Du auch unbeschränkt steuerpflichtig sein. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinten arabischen Emiraten - iinformier Dich dazu mal.

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Es gibt im Bereich Studienkredit zahlreiche Anbieter. Auch gibt es Unterschiede, was finanziert werden soll. Willst Du die Studiengebühren finanzieren, oder Deine Lebenshaltung während des Studiums? Bist Du bereits Leisungsnachweise nach einer Weile zu erbringen? Davon machen die meisten Anbieter, z.B. KfW-Studienkredit, eine Kreditvergabe abhängig. Schau Dir am besten mal die KfW-Seiten dazu an. Auch gibt es ein Vergleichsportal: http://www.studienkredit.de

Sicherheiten musst Du übrigens nicht stellen, falls Dich das noch interessiert.

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Ds habe ich dazu gefunden:

Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus freien Dienstverträgen oder Werkverträgen bis maximal 11.000 Euro pro Jahr erzielen, müssen Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben.

Quelle: http://www.geldmarie.at/steuern/einkommensteuer.html

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Wenn Du Deinen Vater icht anzeigen willst, dann musst Du für die schulden, die er in deinem Namen gemacht hat, "GERADE STEHEN". Das kann Dich jahrelang verfolgen. Er hatte nicht das REcht, Deinen Namen zu mißbrauchen. Versuch Klärung zu erzielen. Wende Dich an Schufa und Gläubiger.

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Hallo - nun, das Anfangsvermögen wird mit dem Endvermögen verglichen, wenn eine Steigerung erfolgte, dann kommt der Zugewinnausgleich zum Tragen. Ich denke, dass Du nicht unbedingt Anspruch auf die Möbel hast, denn sie dienten ja auch zum Gebrauch während der Ehe. Gütliche Einigung und ein Vernunftsappell an die Beteiligten, das wäre sinnvoll.

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Nein, das darfst Du nicht! Es gibt bei der sTadt oder der Gemeinde spezielle Säcke, die Du kostenpflichtig erwirbst und diese Säcke nimmt die Müllabfuhr dann mit. So ist es rechtens, wenn man mal mehr Müll hat, als normalerweise.

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Du brauchst eine in deutscher Sprache abgefasste Vollmacht, die ein deutscher Notar beglaubigt hat bzw. die Botschaft die Beglaubigung vorgenommen hat. Ich würde mich dazu sowohl an einen Notar wenden, als auch an die deutsche Botschaft des Landes des Nicht-EU-Bürgers!

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Lieg ich da falsch? Es gibt wohl von Softfair auch einen BU-Lotsen: http://www.versicherungsratings.de/index.php?option=com_content&task=view&id=75&Itemid=109

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Hallo althaus, stell ihm unbedingt die Frage nach Risikozuschlägen der einzelnen Versicherer! Denn Allergiker oder zu versichernde Personen mit Rückenleiden oder anderen Vorerkrankungen zahlen meine Wissens einen Aufschlag gegenüber "gesunden" Antragstellern.

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Die EU-Rente wird auf den ALG 2 Betrag, der der Bedarfsgemeinschaft gezahlt wird, angerechnet.

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Wenn Sie Elternzeit in Anspruch nimmt, dann steht ihr Elterngeld zu! Wenn Sie die Ausbildung weiterführt, erhält sie bwz. ihre Eltern weiterhin Kindergeld und für das Baby bekommt sie natürlich auch Kindergeld.

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Habe ich einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente?

Ich bin vor 1961 geboren. Vor 5 Jahren erkrankte ich an Brustkrebs, danach die Aussage, die zuvor verrichtete Tätigkeit könnte ich nicht mehr ausüben, Bestätigung dessen bei Reha 2012. Weitere Beeinträchtigungen stellten sich ein, teilweise durch die Chemo. Vom Rententräger aus Kurs "Kaufmännische Qualifizierung" über 1 Jahr lang absolviert, trotzdem nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt, da ich keine kaufm. Berufsausbildung nachweisen kann und natürlich auch nicht über eine Berufspraxis darin verfüge. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, das Leistungsvermögen, die Konzentrationsmög-lichkeit und die körperliche Kraft sind nach der Krebserkrankung und der Chemo stark gemindert. Aus der Reha in 2012 wurde ich berufsunfähig entlassen, weitere Therapien fand man für erforderlich. Trotzdem könne ich bis zu 6 Stunden im Bürobereich arbeiten bei gewissen Einschränkungen, die zu beachten wären. Widersprüchlich, und ich entgegnete dort auch, dass ich diese Meinung nicht vertrete und ich mich höchstens für bis zu 3 Std. in der Lage befinde einer Arbeit einigermaßen konzentriert nachgehen zu können um befriedigende Ergebnise erbringen zu können. Der Antrag auf Rente wurde abgelehnt mit der Begründung, die Erkrankungen wären nicht funktionseinschrängend und ich könne ich Bürobereich weiter arbeiten. Widerspruch: Ich habe keine Ausbildung im Bürobereich, habe dort auch nicht gearbeitet, außerdem haben meine Erkrankungen körperliche Beeinträchtigungen. Es ist schwierig. Ich würde sehr gern wieder arbeiten, erkenne jedoch meine Leistungsbeeinträchtigungen, meine Ausdauer nur kurz konzentriert arbeiten zu können, außerdem sagt die Agentur für Arbeit ich sei so nicht vermittelbar. Finanzielle Leistungen erhielt und erhalte ich keine, muss aber hohe Aufwendungen für Medikamente usw. erbringen. Welche Rechte habe ich? Tatsache ist, dass ich die Tätigkeit vor der Krebserkrankung ( Garten-u. Landschaftspflege/bau ) nicht mehr ausüben kann und darf. Da ich beruflich nicht vermittelbar bin, ich dadurch keine Möglichkeit habe in ein Berufsleben zurück zu kehren, kann ich bald nicht mehr drei Beitragsjahre in 5 Jahren nachweisen. Dann verliere ich alle Ansprüche und würde eine minimale Rente weit unter Hartz 4 erst mit 67 Jahren erhalten, schließlich werden meine drei Kinder ja nur mit insgesamt 3 Jahren angerechnet und nicht wie bei etwas später gebärenden 1 Kind drei Jahre, was ich persönlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbart halte, da das eine Anrechnungsjahr ja jede Frau, auch die Großmutter von 100 Jahren bekommen hat, aber dieses ist ein anderes Thema. Diese Frauen wurden und werden benachteiligt, sie erzogen ihre Kinder, da Hortmöglichkeiten nicht bestanden, sie gaben ihren Beruf auf um dieser Aufgabe nachzukommen und erfuhren dann teils nach dieser Zeit, zu lange aus dem Beruf..., als Dank für die Entscheidung für Kinder, die heute Zahler in die Rentenkasse sind, bekommt man 1 Jahr pro Kind bei der Rente angerechnet.

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Hallo Margarete, Deine Situation ist bedauerlich. Ich bin mir aber sicher, dass es ärztliche Gutachten gibt, die wohl aussagen, dass Du in der Lage bist, einen Bürojob über 6 Stunden pro Tag auszuüben. Es gibt seitens der ARGE doch auf Fortbildungsmöglichkeiten, was die Arbeit in einem Büro betrifft. Solltest Du Dich unsicher fühlen, dann hilft man Dir dort sicherlich weiter. Eine Bekannte hat so einen Kurs bei der ARGE absolviert, das Resultat war, dass die Arbeitgeber gerne Menschen einstellen, die sich freiwillig weiterbilden. Welche Art von Tätigkeit könntest Du Dir den vorstellen. Vielleicht hilft es Dir ja, wenn Du Dich mit Menschen umgibst und ein wenig aus Deinem Alltag herauskommst. Wenn alles nichts hilft, dann suche das Gespräch mit dem Hausarzt. Aber so wie Du Deine Situation hier schilderst, glaube ich nicht, dass Du Anspruch auf Rente hast. Ich wünsch Dir jedenfalls alles Gute!

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Interessante Frage! Wenn der Mitarbeiter die Versicherung nicht weiterführen möchte, dann kannst Du ihn nicht zu zwingen. Er hat das Wahlrecht. siehe auch hier: http://www.paychex.de/news/news_11_05.php

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Hallo - setze Dich am besten mit der Deutschen Rentenversicherung auseinander und kläre es möglichst schnell. Ich glaube mich zu erinnern, dass es zum Jahresende 2011 eine Frist gab, bis dahin mussten Kontenklärungen für DDR-Bürger erfolgen. Allerdings weiss ich nicht, ob das auch für die Erwerbsminderungsrente gilt. Habe die Erfahrung gemacht, dass man dort freundlich und kompetent beraten wird.

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Der Chef kann kurzfristig aus wichtigen betrieblichen Gründen den Urlaub streichen - er muss dann aber alle Kosten für Storno usw. tragen. Vermutlich wird er das aber nicht, tun! Ob Du nun 5 oder 6 Wochen weg bist, wird dann auch egal sein.

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Ja, Dein Halbbruder erbt wie die leiblichen Brüder, solltest Duv ersterben und keine direkten Angehörigen mehr haben:

Schau mal: Da Halbgeschwister des verstorbenen Erblassers genauso wie die vollbürtigen Geschwister nach der hierzulande geltenden Erbfolge zu den gesetzlichen Erben zweiter Ordnung gehören, werden sie nur dann in der Erbfolge berücksichtigt, wenn die Erben der ersten Ordnung nicht erben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn keine Erben ersten Grades mehr leben oder diese das Erbe ausgeschlagen haben.

Quelle: http://www.erbrecht-heute.de/Halbgeschwister.html

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Soweit ich weiß, bist Du in dem Land steuerpflichtig, in dem Du Einkommen beziehst und Deinen Wohnsitz hast und Du müsstest Dich für einen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland dort mehr als 180 Tage im Jahr aufhalten.

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Schau mal hier: hier findest Du zumindest die Möglichkeit den für Dich passenden Tarif zu finden. http://www.bausparkassen-vergleich.de/bausparen/bausparvertrag/index.htm Ich würde mich an deiner Stelle aber an einen unabhängigen Finanzberater wenden, der kann Dir einen Tarifvergleich liefern.

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