Kassenprüfer innerhalb der WEG immer in Haftung?

2 Antworten

Wenn man den Job wie ich schon zig mal gemacht hat, ergibt sich die Frage, wie man die Rechnungsprüfung so machen kann, dass man die Haftung ausschließen möchte und ob es dann als geprüft gilt.

Die Salden laut Abrechnung mit den Kontoständen zum Stichtag abzugleichen ist (ggf mit Hilfe des Hausverwalter) kein Hexenwerk und wenn man dann noch zu einer oder zwei Position der Abrechnung die Rechnungen zeigen lässt und das passt, ist das Thema durch.

Wenn wer das macht und dann sagt, dass er nicht haftet, überschätzt er ganz sicher seine Haftung. Man muss und soll nicht jeden Beleg prüfen.