Wie urteilt ein Sachverständiger?
Meine Mutter ist seit September 2017 im Pflegeheim. Sie hat Pflegestufe 4, Demenz mit Wahnvorstellungen, sie ist sehr teilweise aggressiv.
Nun möchte ich gerne das Haus aus gesundheitlichen Gründen verkaufen, da es mir nicht mehr möglich ist ein so großes Haus zu unterhalten.
Das Gericht hat nun einen Sachverständigen beauftragt zu prüfen, inwieweit meine Mutter noch geschäftsfähig ist bzw eventuell zurückkehren kann. Sie sagt immer, sie will nach Hause, hat sich aber im Heim laut den Pflegern gut eingelebt. Zu Hause kann sich aber niemand um sie kümmern weil ich es körperlich und auch psychisch einfach nicht mehr kann.
Jetzt habe ich Angst, dass der Sachverständige entscheidet, dass sie doch wieder nach Hause kann...
4 Antworten
Warte erstmal ab. Du kannst dann die Entscheidung des Sachverständigen mit einem Widerspruch anfechten.
Du verstehst offenbar nicht, worum es da geht:
Das ist ein Verfahren zur Anordnung einer Betreuung. Erst dann, wenn darüber entschieden worden ist, was noch etliche Monate dauern kann, steht die Entscheidung an, ob der dann ernannte Betreuer das Haus verkaufen darf.
Das dauert dann wieder weil das Gericht möglicherweise erst einmal Gutachten über den Wert einholt.
Das Haus gehört also Deiner Mutter? Was für Vollmachten hast Du denn?
Ps: bitte verwende doch zukünftig Satzzeichen, damit man erkennen kann, wo ein Satz aufhört und der nächste anfängt.
Wie soll hier jemand was dazu sagen, ohne deine Mutter zu kennen? Der Sachverständige wird sich mit Sicherheit auf dem Gebiet auskennen...