Kassendifferenz bei Azubi, wer haftet, wie schlimm?

3 Antworten

Das sollte nicht passieren, aber das passiert auch Kassieren die Jahrelang dabei sind.
Mach dir keine großen Sorgen, der Chef wird schimpfen aber mehr sollte dir nicht passieren, und dafür aufkommen mußt du auch nicht.

"IHR" dh Du und dein Chef stehen in der Verantwortung

Du

Dir könnte man mangelnde Sorgfaltspflicht in einer Abmahnung vorwerfen

Dein Chef

Man könnte ihm mangelnde Fürsorgepflicht ggü seinen Mitarbeitern vorwerfen

Kein Plan was für einen Chef du hast...

Bist du dir eigentlich sicher, das das richtige Wechselgeld vorher in der kasse war, bzw es vorher schon fehlte?

So unangenehm und ärgerlich eine Kassendifferenz für beide Seiten auch ist, bei deiner ersten "leichten Fahrlässigkeit" haftest du nicht. Du hast deine erste Lektion als AZUBI gelernt und wirst/musst in Zukunft garantiert konzentrierter sein !

Auszubildende müssen n u r für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haften....siehe:

(§§ 10 Abs. 2 BBiG, 276 BGB)

Es gibt Schlimmeres !!!