Kann man einen Zugewinnausgleich in Raten zahlen und ab wann muß das fetsgelegt werden?
Ich wurde vor kurzem geschieden und dazu verurteilt meinem ex mann 29,000.00Euro zu zahlen. Ich kann dieses Geld aber nicht mit einmal aufbringen. Besteht die möglichkeit noch nach der Verhandlung eine Raten zahlung zu vereinbaren?
2 Antworten
Ratenzahlung ist immer möglich, aber es wäre schon besser gewesen , das gleich in die Vereinbarung über den Zugewinn aufzunehmen.
Aer wer wird schon Interesse haben, die ganze Vereinbarung kippen zu lassen, weil der Zulungspflichtige dait in Probleme kommt.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann immer getroffenw werden. Es geht ja dabei darum, dass Dein Mann das GEld bekommt und dass Du nachweisen kannst, dass Du das Geld nicht auf einen Schlag aufbringen kannst. Wenn Du aber auf einem Berg Geld sitzt und nur sagst, dass Du nicht viel hast, dann solltest Du die Kohle lieber gut verstecken, weil Deine finanziellen Verhältnisse im Extremfall geprüft werden können ;-)