Kann man einen Mietvertrag noch nachträglich schließen?
Ich habe letztes Jahr ein Mehrfamilienhaus geerbt. Wie sich jetzt herausgestellt hat wurde mit den Mietern teilweise kein Mietvertrag abgeschlossen. Kann ich dies nun ohne weiters nachholen um einfach etwas schriftliches gegen die Mieter in der Hand zu haben?
2 Antworten
du irrst !! Durch die Tatsache, dass die Mieter dort wohnen und Miete zahlen, existiert ein Mietverag - wenn auch kein schriftlicher !! Selbstverständlich kannst du mit diesen Mietern auch noch einen schriftlichen Vertrag abfassen. Dieser muss sich aber daran orientieren, was zur Zeit gilt - auf diesem Wege eine außerordentliche Mieterhöhung durchzusetzen, wird nicht funktionieren !! ... Grüße vom Querkopf
Es bestehen ja schon wirksame (wenngleich mündliche) Mietverträge, die sich im einzelnen aber voll nach dem BGB richten. Wenn Du nun etwas gegen die Mieter in der Hand haben willst, gehst Du natürlich auf Konfrontationskurs und verlangst von den Mietern, dass sie ihre Rechtsposition verschlechtern. Dazu musst entweder Du ihnen etwas Sinnvolles bieten (z. B. den Verzicht auf Mieterhöhungen für die nächsten - sagen wir - 6 Jahre) oder Dich auf erhebliche Ablehnung gefasst machen (nicht alle Mieter sind total unbedarft und glauben an das Gute im Vermieter).