Hallo.
Ich betreibe ein Einzelunternehmen und ziehe nun bald in eine andere Stadt.
So wie es aussieht muss ich mein Gewerbe bei der alten Stadt abmelden und bei der neuen anmelden.
Jetzt die Frage(n):
Muss das nicht irgendwie völlig zeitgleich passieren? Wenn ich mich an einem Freitag bei der alten Stadt abmelde und am Montag bei der neuen Stadt anmelden (sofern ich da einen Termin bekomme) bin ich ja über das Wochenende ohne Gewerbeschein und darf gar nicht arbeiten.
Mein Mietvertrag startet relativ kurzfristig, mein alter Mietvertrag läuft noch 2 Monate parallel. Muss ich das neue Gewerbe anmelden, sobald ich meine Meldeadresse geändert habe? (auch hier: Was ist wenn ich einfach keinen Termin zur Gewerbeanmeldung bekomme und dann eine Woche verstreicht?)
Und zu guter Letzt: Muss ich dann den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung neu ausfüllen? Ich muss ja eine neue Steuernummer beantragen.
LG