Kann man auf den Philippinen als Freelancer ein Unternehmen gründen, wenn man noch in Deutschland wohnt?

1 Antwort

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Ganz einfach, Du arbeitest dort, wo Du bist.

Wenn die Verhältnisse so sind, dass Du einen Umzug machst, dann ziehst Du um. Was bis dahin in Deutschland abgearbeitet wurde ist hier zu versteuern.

Ab dann versteuerst Du auf den Philippinen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für die Antwort.

Aber meine Frage bezog sich im Grunde darauf, ob ich meine Selbständigkeit in Deutschland anmelden muss oder diese direkt im Ausland starten kann?

Dass ich so lange ich in Deutschland lebe, hier die Steuern zu zahlen habe, war mir schon klar, da es ja die Regelung gibt, wenn man länger als 183 Tage in einem Jahr in einem Land wohnt, dann zahlt man dort auch die Steuern.

Aber wie ist das, wenn ich jetzt hier meine Selbständigkeit anmelde und vielleicht danach auch noch für Deutsche Firmen arbeite und mein Konto an das Gezahlt wird vielleicht auch in Deutschland beim Finanzamt angemeldet ist, kann ich dann so Problemlos ins Ausland auswandern und meine Steuern dann auch dort zahlen, oder gibt es da dann Probleme?

Denn im Grunde will ich mein Unternehmen nicht in Deutschland haben, nur komme ich leider wegen Corona derzeit nicht aus Deutschland heraus.

Verstehen Sie was ich meine?

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@KJ276
 da es ja die Regelung gibt, wenn man länger als 183 Tage in einem Jahr in einem Land wohnt, dann zahlt man dort auch die Steuern.

Gibt es die? Dann bitte zeigen.

Es gibt eine Regel dieser Art, aber nur im Abhängigen Beschäftigungsverhältnis und nur dann, wenn weitere Bedingungen erfüllt sind. So etwas sind Legenden von Stammtischen.

Wir reden hier von einer selbständigen Tätigkeit. Die wird dort besteuert, wo der selbständig Tätige seine Arbeit verrichtet/seine Betriebsstätte hat.

Also in Deutschland bis zum Umzug und auf den Philippinen, ab dem Zuzug.

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