Habe ich bei einer Erhöhung der Kaltmiete doch Anspruch auf Wohngeld?

1 Antwort

bei geänderten Ausgangsbedingungen kannst du natürlich nochmal einen Antrag stellen und er wird geprüft.

  • "Die Wohnungsgröße ist nicht ausschlaggebend für die Wohngeldberechnung, uninteressant ist auch, ob Sie in einem Neu- oder Altbau wohnen. Die Wohngeldstelle staffelt das Wohngeld nach Mietstufen. Alle Städte und Gemeinden in Deutschland sind eingeordnet in sechs Mietstufen, wobei Mietstufe sechs die höchste ist. Die Mietstufen spiegeln den Durschnitt der Mieten in den jeweiligen Gemeinden. Die Mietstufe Ihres Wohnortes entscheidet über die Einkommens-Obergrenze und somit über die Höhe des Wohngeldes, das Ihnen zusteht.
  • Ihre Wohnungsgröße wird zwar nicht berücksichtigt, übermäßig teuer darf Ihre Wohnung aber nicht sein. Bedenken Sie auch, dass die Wohngeldstelle Ihre Miete nur anteilig übernimmt. Gezahlt wird nur bis zur festgelegten Miet-Obergrenze, liegen Sie mit Ihrer Miete unter der Obergrenze, wird das Wohngeld allerdings angepasst, somit bekommen Sie keinen Überschuss gezahlt."

https://www.helpster.de/wohngeld-und-wohnungsgroesse-das-sollten-sie-dabei-beachten_105198