Ich soll 46.000 USt. nachzahlen, weil die Differenzbesteuerung nicht anerkannt wird, kann ich dagegen vorgehen?

4 Antworten

Dein Sachverhalt, auch mit deiner Erweiterung , die Du als Antwort eingestellst hast, ist lückenhaft.

Dein Verkäufer kann es nicht als "innergemeinschaftlichen Erwerb" dargestellt haben, denn es war ja ein Verkauf. Innergemeinschaftlicher Erwerb wäre es für Dich, weil Du der Käufer bist.

§ 25 a kann für Dich nur zum tragen kommen. wenn Du von einer Privatperson, oder einem Kleinunternehmer (§ 19 UStG) einkaufst.

Wenn Du von einem Niederländer einkaufst, kaufst Du sowieso netto ein, weil es für ihn ja eine Lieferung ins Erhebungsgebiet ist.

Vermutlich sind die Vorschriften gem. § 1 a UStG nicht erfüllt.

Er hat innergemeinschaftlichen Verkauf gemeldet, weil er dann gar nicht zahlt, anstatt von seiner Marge die Niederländische Steuer abzuführen.

Eventuell ist es ja ein Missverständnis. Sprich ihn an.

Sicherheitshalber vorher Einspruch einlegen.

Im übrigen gilt:

(7) Es gelten folgende Besonderheiten: 1. Die Differenzbesteuerung findet keine Anwendung a) auf die Lieferungen eines Gegenstands, den der Wiederverkäufer innergemeinschaftlich erworben hat, wenn auf die Lieferung des Gegenstands an den Wiederverkäufer die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist,

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Kann ich dagegen vorgehen?

Ja! Einspruch einlegen.

Erfolgsaussichten? Keine Ahnung! Es fehlt jeglicher Sachverhalt.

Der Lieferant kommt aus Holland und die Rechnungen haben alle den Zusatz dass es sich um §25a nach Deutschem Umsatzsteuergesetz handelt. Er ist einfach hergegangen und hat innergemeinschaftlichen Erwerb angemeldet OHNE mein Wissen. Man bekommt darüber ja auch niemals eine Info. Das Ganze fiel bei einer Prüfung vom Finanzamt auf und nun soll ICH  - obwohl ich immer so gehandelt habe wie auf der Rechnung aufgeführt (25a) - alle Steuern nachzahlen als hätte ich es Netto erworben. Das hätte ich aber niemals getan, denn dann hätte ich jedes Gerät mit Verlust verkauft! Denn 500 Euro EK und 550 Euro VK sind eine ganz andere Nummer als 550 Euro VK 19%.

finanzfrageTeam  01.09.2015, 02:08

Liebe/r syberstef,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

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wiesoweshalbwar  26.02.2018, 00:58

Und wie ist es ausgegangen? Hab grad die selbe Problematik?

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Sorry... Natürlich Verkauf und nicht Erwerb.

Also gleicher Fall mit Ware aus Frankreich. Dort wurde der §25a auf den Rechnungen anerkannt und nichts bemängelt.

Bei 25a muss es sich nicht um einen Kleinunternehmer handeln sondern die Ware muss gebraucht sein.

Der Lieferant den ich dort hatte kauft Gebrauchte Ware von Privat an und verkauft sie dann z.B. mir.

Das Finanzamt hat auch gesagt sie würden es anerkennen WENN er nicht als innergemeinschaftliche Lieferung das Ganze angegeben hätte wovon ich aber nichts wusste und es gibt ja auch für so Sachen keine monatliche oder jährliche Info vom Finanzamt... Also z.B. Firma x hat angemeldet dass ich für X Euro Waren innergemeinschaftlich erworben habe!

So wusste und ahnte ich also bis zur Prüfung nichts und nun soll ich der Pleitegeier sein!???

Das Finanzamt sagt ich wäre derjenige auf den sie zurückgreifen können und ich hätte halt Pech gehabt!

wfwbinder  31.08.2015, 19:06

1. Als Tipp, wenn man auf eine Antwort etwas kommentieren will, dann nutzt man die kommentieren Funktion, dafür ist sie da udn der Zusammenhang ist gewahrt.

2.

Bei 25a muss es sich nicht um einen Kleinunternehmer handeln sondern die Ware muss gebraucht sein.

Ich halte mich an das Gesetz und da ist nicht von "gebrauchter Ware" die Rede, sondern:

Die Gegenstände wurden an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert. Für diese Lieferung wurde
a)
Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben oder
b)
die Differenzbesteuerung vorgenommen.

3. Wie ich schon schrieb, der wollte die Umsatzsteuer auf die Differenz, also seine Marge sparen und hat gesagt, er hätte eine "innergemeinschaftliche Lieferung" ausgeführt. Für ihn keine Steuer.

Das Problem, Du hängst in der Mitte. Entweder Du bringst ihn dazu es zu korrigieren, oder Du musst Dienen Schaden bei ihm einklagen.

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