Honorarkraft in einer Rettungsdienstschule nebenberuflich, wie versteuern?

2 Antworten

Strenggenommen hättest Du innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen - das wirst Du vermutlich nachholen müssen. Dann bekommst Du eine neue Steuernummer.

Denn Gewinn aus der Tätigkeit ermittelst Du mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung - am einfachsten ist es, wenn Du sofort die Anlage EÜR nutzt, auch diese musst Du elektronisch übermitteln. Den Gewinn trägst Du dann in die Anlage S zur Steuererklärung ein. Ob sich hier weitere Möglichkeiten wie z B. der Übungsleiterfreibetrag auftun, wird zu prüfen sein.

Für die elektronische Übermittlung musst Du Dich bei Elster.de registrieren - das dauert ein paar Tage, damit kannst Du sofort anfangen, falls Du noch keine Registrierung hast.

BF33LB 
Fragesteller
 29.02.2024, 10:40

Danke für die ausführliche Antwort. Das hat mir sehr geholfen.

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ZU Deiner Einkommensteuererklärujng kommnt eine Anlage EÜR, in der Du Deine Einnahmen und Ausgaben aufnimmst.

Falls Deine Ausgaben sehr gering sind, kannst Du die Betriebsausgabenpauschale von 25 % der Einnahmen, höchstens 900,- Euro ansetzen.

Das Ergebnis der Anlage EÜR geht über die Anlage S dann in die Einkommensteuererklärung ein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
BF33LB 
Fragesteller
 29.02.2024, 10:41

Vielen Dank! Das hat mir sehr geholfen.

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