Wer erhält bzw. behält die Taxiquittung für die Steuern?

2 Antworten

Die Rechnung von denen ist absolut korrekt.

Die hatten Fahrtkosten, dafür haben sie eine Quittung, die sie in Ihrer Buchhaltung erfassen zur Dokumentation dieser Kosten.

Ihr habt die Rechnung von denen, um Eure Ausgaben nachzuweisen.

Wenn Ihr mit denen eine Weiterberechnung von 1:1 vereinbart habt, dann dürften die natürlich die Taxirechnungen/-quittung nur mit dem Nettobetrag ansetzen um dann die Steuer auf den Gesamtbetrag aufzuschlagen.

Die müssen es ja als Ausgabe abziehen, weil sie die Einnahmen von Euch auch als Einnahmen verbuchen müssen.

Theoretisch könnten die ja auch mit dem Fahrrad fahren und Euch die 20,- Euro für das Taxi in Rechnung stellen. In Berlin wären die nämlich u. U. mit dem Fahrrad schneller als mit dem Taxi.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Also bei allen Rechnungen ist stets zu fragen: Wer hat an wen welche Leistung erbracht.

Dem Sachverhalt zufolge hat ein Taxiunternehmen eine Beförderungsleistung an die beauftragte Firma erbracht. Deshalb hat die beauftragte Firma eine Rechnung erhalten, die zum Betriebsausgabenabzug und zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Aber das Taxiunternehmen hat NICHT an euch geleistet - ihr seid doch gar nicht mit dem Taxi gefahren. Wozu wollt ihr dann die Rechnung?

Ihr habt doch lediglich das bekommen, was ihr beauftragt habt: Die Erbringung einer Dienstleistung. Und dafür habt ihr eine Rechnung erhalten. Dass man auf seine Rechnungen Umsatzsteuer aufschlägtö, ist dabei nichts Ungewöhliches, sondern völlig normal. Und dass der Steuersatz 19% beträgt, ist seit 10 Jahren auch völlig normal.

Ich verstehe nicht, was daran so schwer sein soll zu unterscheiden, wer welche Leistung bezogen hat.

Und wenn der Auftragnehmer in seiner Rechnung das Taxi auch mit aufführt - es ist einfach nur die Vergütung für seine erbrachte Leistung.