Handy-Panzerglas aktivieren ins Anlagevermögen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Willst Du eine schulmäßige Antwort, oder eine praxisgerechte?

Praxisgerecht liegt @Alarm67. Mit der Lösung bekommst Du kein Problem.

Schulmäßig richtig ist es tatsächlich, die Folie mit zu aktivieren, weil sie eben nur mit dem Mobiltelefon funktioniert udn sowieso nie wieder anders genutzt werden kann. ist sie aufgeklebt, ist sie praktisch Teil des Telefons.

Bei der Hülle könnte man streiten, denn wenn sie dir nicht mehr gefällt kannst Du sie für 1-2 Euro verkaufen und eine andere nehmen.

Aber mache Dir doch nicht so komplizierte Gedanken, damit überforderst Du die Geduld von Finanzbeamten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ein Handy-Panzerglas gehört meiner Meinung nach nicht zum Anlagevermögen.

Diese Anschaffung setzt Du einmalig als Betriebskosten ab.