Hallo, meiner Tochter wurde der Antrag auf Bafög 2017/18 zu "0" abgelehnt, da ich von meinem alten AG aus 2014 eine Abfindung in 2015 (vorl. Jahr) bekam?
Hallo,
meiner Tochter wurde der Antrag auf Bafög zu "0" abgelehnt, da ich von meinem alten AG aus 2014 eine Abfindung in 2015 (vorl. Jahr) in die Berechnung einberechnet wurde. Da wir Antrag gestellt haben für den Bewilligungszeitraum 2017/18 sehe ich den Zusammenhang nicht warum nicht nur mein Gehalt aus 2016 und 2017 zugrunde gelegt werden kann . Die Abfindung war als solche eingetragen und ist natürlich komplett weg und ebenso das Gehalt , zudem hat meine Tochter in 2015 noch nicht studiert.
Die Sachbearbeiterinnen möchten nun zu der Bescheinigung aus 2017 auch eine Vorhersage für nächstes Jahr haben, was mein AG natürlich so nicht prognostizieren kann/ bescheinigen will.
hat ein Widerspruch gegen den bescheid Aussicht auf Erfolg öde/ und ist ein Antrag wegen Änderung mehr Erfolg?
Wer hat das schonmal gehabt?
mfg
Michael
1 Antwort
Weder Widerspruch noch Änderungsantrag.
Normalerweise wird das Elterneinkommen des vorletzten Jahres zugrundegelegt. Da Dein aktuelles Einkommen niedriger ist, läuft grad ein Aktualisierungsantrag.
Dabei wird das voraussichtliche Einkommen geschätzt für den gesamten Bewilligungszeitraum. Das Bafög wird vorläufig festgesetzt und ausgezahlt.
Erst wenn die Steuerbescheide für 2017 und 2018 vorliegen, wird entgültig das Bafög festgesetzt. War also die Prognose zu gering, muß Bafög erstattet werden.
Die Prognose für 2018 müßtest Du eigentlich auch selbst machen können. Leg doch einfach das gleiche Einkommen wie derzeit zugrunde, wenn das wahrscheinlich ist.
Ja, Du solltest formhalber wohl in Deinem Brief an das Bafög-amt doch lieber die Worte Änderungsantrag / ersatzweise Widerspruch erwähnen.
Das unten genannte Formblatt 7 mußt Du ausfüllen. In diesem hatte ich selbst meine Einkünfte geschätzt, ich habe allerdings auch keinen Arbeitgeber.
Das Kind muß auf dem einen Formular (ich glaube Formblatt 3) auch unterschreiben, dass es dem Aktualisierungsantrag zustimmt.
Interessant ist das Einkommen im Zeitraum 10/17 bis 9/18 (falls die Ausbildung 10/17 begonnen hat). Warum kann der Arbeitgeber nicht bescheinigen, dass für diese 12 Monate ein Einkommen in Höhe von xxx zu erwarten sei? Wenn nicht, dann sprich nochmal mit der Sachbearbeiterin oder schreib das so und prognostiziere einfach selbst. Und nicht vergessen, die zu erwartende Steuer anzugeben.
Jedenfalls erscheint mir das Vorgehen hier schon korrekt, also nicht ärgern.
Hallo Brigi123,
Laut der Dame muss ich/ müsse wir aktiv werden und sie hat etwas schriftliches vom Ag gefordert. Läuft der Änderungsantrag automatisch? Mit der gehaltsbescheinigung von 2016 und der 2017 bis Oktober wollte sie nichts anfangen.
Dass da noch etwas automatisch läuft war Vorort nicht die Rede.
Einzig die Abfindung in 2015( vorletztes Jahr) war " anders" aber eben eine Einmalzahlung!
Danke im vorab
Michael