Haftung bei falsch montiertem Hängeschrank?

2 Antworten

Für anfänglich vorhandene Mängel der Mietsache haftet der Vermieter unabhängig von eigenem Verschulden:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536a.html

Ob die Montage des Schranks fehlerhaft war ist damit nicht beantwortet. Das muss ein Sachverständiger entscheiden. Rätselhaft ist insofern ja, dass der Schrank mindestens 3 Jahre an der Wand geblieben war. So fehlerhaft kann die Montage dann doch nicht gewesen sein.

VRONI202 
Fragesteller
 24.07.2023, 18:29

Danke für die Rückmeldung. Zu prüfen ist, ob dies auch in österreichischem Recht gilt. Wohnung befindet sich in Österreich.

Das stimmt mit der Montage, war wohl eine tickende Zeitbombe. Laut Bauingenieur (privater Bekannter) ist die Montage nicht für so einen Schrank an einer Rigipdwand geeignet.

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Privatier59  24.07.2023, 18:32
@VRONI202

Und schon haben wir ein Problem. Ich habe in Deutschland Jura studiert und nicht in Österreich. Trotz gleichen Sprachraums gibt es beachtliche Unterschiede in der Rechtslage.

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VRONI202 
Fragesteller
 24.07.2023, 18:34
@Privatier59

Dennoch danke.

Aber wie wäre es in Deutschland bezüglich Personenschaden? Gäbe es hierfür einen Anspruch?

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Privatier59  24.07.2023, 18:36
@VRONI202

Es gäbe. Allerdings nur bei vorhandenem Mangel. Ob die Aufhängung mangelhaft war ist keine juristische Problematik, sondern eine bautechnische.

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habe die Einbauküche zur Nutzung vom Vermieter zur Verfügung gestellt bekommen.

Somit dürfte der Vermieter haften.