Haftung bei falsch montiertem Hängeschrank?
Hallo, letzte Woche ist mir mein Küchenhäbgeschrank samt Inhalt von der Wand gefallen. Ich wurde dabei auch im Gesicht bzw. am Kopf verletzt (2 Cuts und blaues Auge?. Geschirr ist kaputt sowie die Kaffeemaschine, die darunter stand.
Ich wohne seit 3 Jahren in dieser Mietwohnung und habe die Einbauküche zur Nutzung vom Vermieter zur Verfügung gestellt bekommen. Der Schrank wurde definitiv falsch bzw. nicht fachgerecht montiert. Die Vermieteein hat die Wohnung von ihrem Vater geerbt.
Wer haftet für die Sach- und vorallem für meinen "Personenschaden"?
Danke und viele Grüsse
2 Antworten
Für anfänglich vorhandene Mängel der Mietsache haftet der Vermieter unabhängig von eigenem Verschulden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536a.html
Ob die Montage des Schranks fehlerhaft war ist damit nicht beantwortet. Das muss ein Sachverständiger entscheiden. Rätselhaft ist insofern ja, dass der Schrank mindestens 3 Jahre an der Wand geblieben war. So fehlerhaft kann die Montage dann doch nicht gewesen sein.
Und schon haben wir ein Problem. Ich habe in Deutschland Jura studiert und nicht in Österreich. Trotz gleichen Sprachraums gibt es beachtliche Unterschiede in der Rechtslage.
Dennoch danke.
Aber wie wäre es in Deutschland bezüglich Personenschaden? Gäbe es hierfür einen Anspruch?
Es gäbe. Allerdings nur bei vorhandenem Mangel. Ob die Aufhängung mangelhaft war ist keine juristische Problematik, sondern eine bautechnische.
habe die Einbauküche zur Nutzung vom Vermieter zur Verfügung gestellt bekommen.
Somit dürfte der Vermieter haften.
Danke für die Rückmeldung. Zu prüfen ist, ob dies auch in österreichischem Recht gilt. Wohnung befindet sich in Österreich.
Das stimmt mit der Montage, war wohl eine tickende Zeitbombe. Laut Bauingenieur (privater Bekannter) ist die Montage nicht für so einen Schrank an einer Rigipdwand geeignet.