Küche nicht montiert druch Fehler von Anbieter?
Hallo,
Vor circa 4 Monaten habe ich ein Einbauküche bestellt mit Lieferung und Montage.
Der verbindliche liefer und Montage Termin war am 1.3.2022. Sie haben mich informiert dass der geschirrspüler ein bisschen später eintreffen wird wegen Lieferverzögerung.
Ich habe am 28.2 meine Alte küche entsorgt und sie sind am 1.3 gekommen um die Küche zu montieren.
Leider gabe es einen Fehler dass die Arbeitplatte falsch ausgeschnitten war und so werden nur die hochschränke montiert (kein Herd, kein Ofen oder spühltisch)
Sie haben alles (was nicht montiert werden kann im floor bzw. In küche gestellt haben.
Seitdem muss ich meine Geschirr im Badezimmer spülen und der Floor ist teilweise blockiert und nichts kochen weil es keinen Herd und Ofen gibt
Heute habe angerufen und sie meinen dass konnte bis ende April gelöst werden
Kann ich irgendwas dagegen machen ? Bei wem muss ich melden
Vielen Dank
1 Antwort
Wer mit Handwerkern öfters zu tun hat weiß, dass alles immer länger dauern kann. Daher hättest Du - vor allem, da die alte Küche ja abgebaut werden muss - für das Risiko einer Nichtbetriebsbereitschaft der neuen Küche vorsorgen müssen. Es ist im Endeffekt also Dein Problem.
Warum nur die Hochschränke montiert werden können, wenn die Arbeitsplatte (die ja abschließend auf die Unterschränke und Geräte kommt, erschließt sich mir nicht. In jedem Fall ist objektiv die Küche jedoch nicht nutzbar. Dokumentiere dies durch Bilder.
Ggf. besteht ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises für die Küche, da ein verbindlich zugesagter Liefer- und Montagetermin nicht gehalten wurde, aber "verbindlich" bedeutet letztendlich dann doch nicht "verbindlich", sondern "geplant", d.h. das Risiko von Terminverschiebungen bleibt beim Kunden.
Da die Küche nicht nutzbar ist, könnte ein gewisser Prozentsatz (z.B. 2%) für jede Woche der Überschreitung des ursprünglichen Termins angesetzt werden. Lies hierzu (jetzt wahrscheinlich zum ersten Mal) gründlich die AGB des Lieferanten, was in einem solchen Fall vorgesehen ist. Ansonsten gelten die Regelungen des BGB im Sinne einer Nachbesserung in einer Frist.
"verbindlich" in Handwerkersprech heisst auf Deutsch "fest eingeplant". Aber Pläne können sich ändern...
Das mit dem "verbindlich" duerfte die oder der FS wahrscheinlich falsch verstanden haben. Welches Moebelhaus oder Kuechenstudio vereinbart schon verbindliche Fertigstellungstermine?