Küche nicht montiert druch Fehler von Anbieter?

1 Antwort

Wer mit Handwerkern öfters zu tun hat weiß, dass alles immer länger dauern kann. Daher hättest Du - vor allem, da die alte Küche ja abgebaut werden muss - für das Risiko einer Nichtbetriebsbereitschaft der neuen Küche vorsorgen müssen. Es ist im Endeffekt also Dein Problem.

Warum nur die Hochschränke montiert werden können, wenn die Arbeitsplatte (die ja abschließend auf die Unterschränke und Geräte kommt, erschließt sich mir nicht. In jedem Fall ist objektiv die Küche jedoch nicht nutzbar. Dokumentiere dies durch Bilder.

Ggf. besteht ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises für die Küche, da ein verbindlich zugesagter Liefer- und Montagetermin nicht gehalten wurde, aber "verbindlich" bedeutet letztendlich dann doch nicht "verbindlich", sondern "geplant", d.h. das Risiko von Terminverschiebungen bleibt beim Kunden.

Da die Küche nicht nutzbar ist, könnte ein gewisser Prozentsatz (z.B. 2%) für jede Woche der Überschreitung des ursprünglichen Termins angesetzt werden. Lies hierzu (jetzt wahrscheinlich zum ersten Mal) gründlich die AGB des Lieferanten, was in einem solchen Fall vorgesehen ist. Ansonsten gelten die Regelungen des BGB im Sinne einer Nachbesserung in einer Frist.

... da ein verbindlich zugesagter Liefer- und Montagetermin nicht gehalten wurde

Das mit dem "verbindlich" duerfte die oder der FS wahrscheinlich falsch verstanden haben. Welches Moebelhaus oder Kuechenstudio vereinbart schon verbindliche Fertigstellungstermine?

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@DerCAM

"verbindlich" in Handwerkersprech heisst auf Deutsch "fest eingeplant". Aber Pläne können sich ändern...

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