Habe erst Hartz4 bekommen und bekomme nun Übergangsgeld?

2 Antworten

Nein, es gibt für die Umstellung von vorschüssiger Zahlung auf nachschüssige Zahlung keine Sonderleistungen. Das Problem haben auch alle, die von Sozialhilfe/jobcenter auf Arbeitslohn oder Rente wechseln. Da kann man nur ein Darlehen beantragen.

Siegfried1969 
Fragesteller
 01.07.2020, 08:25

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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cyracus  01.07.2020, 17:27

Hi Andri, nee, Finanzierungslücke darf nicht entstehen - siehe Link in meiner Antwort. Bin sehr froh, dass es diese Entscheidung gibt.

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Andri123  01.07.2020, 17:41
@cyracus

Das zitierte Urteil hat mit dem vorliegenden Sachverhalt aber nichts zu tun.

Es gibt keine Finanzierungslücke. Wenn eine Rentenleistung am 31.7. für Juli gezahlt wird, so hat der Betroffene dieses Einkommen für Juli und erhält daher kein ALG-II für Juli. Nahtlosigkeit liegt vor, da bis 30.6. ALG-Anspruch besteht und ab 1.7. Rentenanspruch.

Die älteren Renten werden ja noch vorschüssig gezahlt, das war wirklich besser.

In dem Urteil ging es um den Wechsel vom jobcenter zur Sozialhilfe (beides übrigens vorschüssig zahlbar) und das Sozialamt hatte noch nicht bewilligt.

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cyracus  01.07.2020, 18:10
@Andri123

Habe Deinen Post nochmal gelesen und etwas drauf rumgedacht. Wenn jemand am 31.7. Geld gezahlt bekommt, was für Juli sein soll, dann lebt derjenige doch nicht im Juli davon, sonderen im August.

Weil ALG II im voraus gezahlt wird, bekommt er Anfang Juni Geld für Juni. Davon lebt er im Juni. Wovon aber lebt er dann im Juli?

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Andri123  01.07.2020, 18:44
@cyracus

Es ist aber so. Du wirst auch entsprechende Artikel und Urteile finden dazu.

Deine persönliche Erfahrung (falls sie richtig ist) hilft dem FS da vermutlich wenig.

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cyracus  03.07.2020, 04:08
@Andri123

"Deine persönliche Erfahrung (falls sie richtig ist) ..."

Warum unterstellst Du mir, dass ich hier lüge? Was hätte ich davon?

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Andri123  03.07.2020, 04:44
@cyracus

Unterstelle ich nicht. Sorry, falls das so wirkte.

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Bei mir gab es seinerzeit keine Finanzierungslücke. - Und so soll es auch sein:

Jobcenter muss nahtlosen Übergang in die Grundsicherung sicherstellen

https://sozialberatung-kiel.de/2018/02/01/jobcenter-muss-nahtlosen-uebergang-in-die-grundsicherung-sicherstellen/

Hier wird sich zwar auf Kiel bezogen, aber die Sozialgesetzbücher (SGB) gelten ja bundesweit.

FALLS es gemäß Bescheide eine Finanzierungslücke entstehen soll, lege Widerspruch ein und beziehe Dich auf den im Artikel genannten Kostenbeschluss des SG Kiel (= Sozialgericht Kiel), Aktenzeichen siehe Artikel.

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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. So wie berichtet wird, lassen zur Zeit viele Jobcenter Begleitungen nicht zu. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.