Zusammen ziehen wenn beide Hartz4 bekommen?

2 Antworten

Ihr teilt es dem Jobcenter mit in einem normalen Schreiben.

Ein Mietvertrag wird ja gekündigt (oder ist schon), und für die Wohnung, in der Ihr gemeinsam wohnen werdet, wird möglicherweise eine Art Änderungsmietvertrag mit dem Vermieter vereinbart, den Ihr dann vorlegt (mit einem Anschreiben, das Ihr euch bestätigen lasst, siehe unten).

Auch werdet Ihr euch mit dem Vermieter ja auch dahingehend einigen, ob Ihr dann beide im Mietvertrag als Hauptmieter steht und somit eine Wohngemeinschaft bildet, oder ob Ihr das Zusammenwohnen per Untermietvertrag regelt, also einer ist dann Hauptmieter und einer Untermieter. (Untermietverhältnis muss vom Vermieter genehmigt werden.)

Wenn Du Dich diesbezüglich schlau machen willst, google mit

hartz iv zusammenwohnen beide hauptmieter

hartz 4 miete 2 personen wg

Auch wenn Ihr euch für ein Untermietverhältnis entscheidet, könnt Ihr ganz normal eure Wohnung bewohnen wie ein Paar (Schlafzimmer, Wohnzimmer ...). Google mit

hartz iv untermietvertrag

und mit

untermietvertrag formular

Wenn Iht zusammenzieht, wird man Euch zugestehen, dass Ihr quasi ein Jahr auf Probe zusammenlebt, und danach wird man euch eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft seid Ihr dann, wenn Ihr füreinander einsteht, Beispiel: einer von Euch beiden macht Schulden und der andere steht mit dafür ein. Wenn dies nicht so ist, müsst Ihr erklären, dass Ihr keine Einstehensgemeinschaft seid. Ihr habt dann selbstverständlich getrennte Konten. - Hier ein wichtiges Urteil dazu:

Hartz IV: Anrechnung unverheirateter Partner

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-anrechnung-unverheirateter-partner

Das kann wichtig sein, denn wenn einer von Euch Arbeit findet, und der andere bezieht noch Hartz IV, werden trotzdem beide weiterhin als Bedarfsgemeinschaft angesehen, wenn Ihr als solche erklärt worden seid.

Falls Ihr ein gemeinsames Kind habt, seid Ihr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft, sobald Ihr zusammenwohnt.

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Falls erforderlich, hier schon mal ein Muster für eine Erklärung, dass Ihr keine Einstehgemeinschaft sein:

https://hartz.info/index.php?PHPSESSID=4b952db12d3c3bbbacf433e46b01f61a&topic=9703.0

Die braucht Ihr erst, wenn man Euch eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt.

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Wenn einer von Euch Arbeit hat, und der andere bezieht noch Hartz IV, wird möglicherweise das Jobcenter von demjenigen Partner, der kein Hartz IV mehr bezieht wegen eigenen Einkommens, Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse verlangen. Eine derartige Auskunft muss derjenige, der kein Hartz IV mehr bezieht, nicht geben. - Hier das Urteil dazu:

Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss keine Auskunft geben

https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartziv-urteil-keine-auskunftspflicht-a-jobcenter159357

Auch hier wieder die Ausnahme: Wenn Ihr ein gemeinsames Kind habt, seid Ihr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft, und dann ist der nicht-Hartz IV-beziehende Partner zur Vermögensauskunft verpflichtet, solange einer von beiden Hartz IV bezieht.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

Zusammenziehen würde ich erst, wenn das Jobcenter davon weiss.

Also geh´ hin.