Gute Formulierung von Tätigkeitsbeschreibung bei Gewerbeanmeldung?

2 Antworten

  • Vermietung von Ferienwohnungen
  • Internethandel
  • Vermietung/Verleih von Waren

Wenn der Mitarbeiter vom Ordnungsamt näheres wissen will, wird er dich schon fragen.

Bist Du der Eigentümer ?

- Die Vermietung von für Ferienwohnungen, bsp. in Airbnb oder Booking.com
Lauraca  16.01.2023, 13:37

Nein, kein Eigentümer

0
classica  16.01.2023, 13:47
@Lauraca

Dann trittst Du als Vermittler auf

Und die Haftung bei Mängeln wird wie geregelt ?

Bietest Du 2 Leistungen an , bist Du Veranstalter und benötigst eine Versicherung , die ist unbezahlbar .

0
ivolution 
Fragesteller
 16.01.2023, 16:38
@classica

Konkreter Fall: Wohnung wird "leer" angemietet (Kurzzeit-Weitervermietung ist natürlich im Mietvertrag angegeben), möbliert und dann für Kurzzeit-Miete in z.B. in AirBnB.

0