Grundschuld trotz Nießbrauch?

2 Antworten

Da wirst Du Pech haben, denn mit einer Belastung durch einen Nießbrauch ist ein Objekt praktisch unbeleihbar.

Alternative ist nur ein Rangrücktritt des Nießbrauchberechtigten hinter die Grundschuld , aber wenn der das machen würde, dann wäre er schön blöd und könnte sein Recht gleich ganz aufgeben.

Du könntest. Nur geht der Nießbrauch im Rang vor und das würde keine Bank als Sicherheit akzeptieren.