GEZ Befreiung während schulischer Ausbildung?

1 Antwort

Hier findest Du alles: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html

Da wird auch konkret genannt, dass nur die Studierenden sich befreien lassen können, die Bafög oder eine andere Beihilfe beziehen, sofern sie eine eigene Wohnung haben.

Sind in dieser Wohnung mehrere Personen gemeldet, dann müssen alle von der Gebührenpflicht befreit sein, ansonsten bleibt weiterhin die Gebührenpflicht bestehen.

Ich würde sagen, Deine Netzsuche war ziemlich oberflächlich, denn an diese Informationen kommt man sehr leicht.