Gewerbesteuer bei Ausschüttung in Holding GmbH?

1 Antwort

Geht die Steuerersparnis durch die Gewerbesteuerbefreiung auf Ebene der Tochtergesellschaft durch die Ausschüttung an die Muttergesellschaft wieder verloren und muss doch abgeführt werden?

Nein, sie geht nicht verloren, aber bezüglich der Dividende entfällt die Kürzung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags gem. § 9 Nr. 2 a GewStG.

Mit der Körperschaftsteuer hat das überhaupt nichts zu tun, sondern betrifft nur isoliert die Gewerbesteuer. Die Kürzung des Gewerbeertrags um Ausschüttungen aus Gesellschaften betrifft nur die Ausschüttungen aus nicht steuerbefreiten Tochtergesellschaften.

Die Ausschüttungen aus steubefreiten Tochtergesellschaften, werden also bei der Konzernmutter der Gewerbesteuer unterworfen.

Was lernen wir daraus, man schüttest nicht aus, sondern Thesauriert bei den Töchtern

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986