Gewerbemiete weiter zahlen bei Geschäftsaufgabe?

2 Antworten

Ja, der Vertrag ist zu erfüllen, ein außerordentliches Kündigungsrecht erkenne ich nicht, es sei denn im Mietvertrag ist etwas anderes geregelt.

Du kannst aber versuchen, die Geschäftsräume unterzuvermieten, sofern das nicht im Mietvertrag ausgeschlossen wurde.

Oder, wie Alarm67 schreibt, einen Nachmieter finden (sofern der Vermieter einverstanden damit ist).

Klar, denn Du hast einen bestehenden Mietvertrag.

Das Risiko tragst Du, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen aufhören musst, nicht der Vermieter, der kann schließlich nichts dafür.

Du bzw. ihr solltet schnellstens einen Nachmieter finden, damit Du dann vorher raus kommst!