Gewerbe Büro/Lagerfläche anmelden?

1 Antwort

Gibt es an der zweiten Lagerfläche irgendeinen Hinweisauf Dein Unternehmen?

Das ist nämlich ein Grenzefall.Wenn es eine reine LAgerfläche ist, ist es keine Betriebsstätte. Wenn dort verpackt und versendet wird, wäre es eine Betriebsstätte.

Konsequenz, da dort ein Mitarbeiter tätig ist, solltest Du dort eine unselbständige Zweigniederlasung beim Gewerbeamt anmelden.

Bedeutet aber bei DeinerGewerbesteeurerklärung auch die Anlage zur Aufeilung zwischen den beiden Betriebsstätten, denn wenn Dein Gewinn über 24.500,-steigt, oder ist, bekommen beide Gewmeinden die Gewerbesteuer anteilig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Kathrin194 
Fragesteller
 07.09.2023, 08:29

Ich danke Ihnen für die ausführliche Antwort. Das hat mir sehr weiter geholfen

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