Gelbe Frontblitzer Zivil erlaubt?

1 Antwort

Ein Blick in $49a, §52 und §53a StVZO sagt Dir, dass das nicht möglich ist:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53a.html

Selbst als Warnleuchte kannst Du diese aufgrund der Frequenz des Strobes nicht deklarieren - abgesehen davon, dass der Betrieb solcher Leuchten auf bestimmte Verkehrssituationen beschränkt ist.

Und bevor Du fragst: auch die von der US-Polizei verwendeten rot-weiß-blauen Blinkleuchten sind nach StVZO im Privatgebrauch nicht zulässig.

Nicht einmal an Fahrrädern darfst Du solche blinkenden Leuchten anbringen: §67 StVZO.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

Abgesehen davon frage ich mich natürlich, was eine Strobeleuchte an einem Fahrzeug zu suchen hat... ist das zur Erzeugung eines Zustands akuter Importanz?