Freelancer aus Drittland - auftragsbasiert einstellen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn dies "auftragsbasiert" erfolgt, dann handelt es sich nicht um eine Einstellung, sondern um die Vergabe von Werksverträgen. Die betreffende Person wird mit Dir daher im Minimum für jeden Auftrag die genauen Leistungsumfänge, Leistungszeiträume und einen Zahlungsplan vereinbaren. Weiterhin sollten Fragen der Gewährleistung und Nutzungsrechte an den Ergebnissen geregelt sein.

Der Freelancer stellt Dir dann auftragsgemäß Rechnungen (und ist für die steuerliche Behandlung selbst verantwortlich), die Du vorzugsweise in EUR bezahlst.

Da der Freeelancer für sich handelt, sind Themen wie seine Sozial- und Krankenversicherung kein Thema für Dich. Im Auftragsverhältnis werden nur die Aufgaben zugeteilt, Leistungsergebnisse entgegen- und abgenommen, sowie die Vergütung ausgezahlt.

Für die steuerliche Behandlung auf Deiner Seite kannst Du Deinen Steuerberater konsultieren.

ich würde gerne seine Steuern hier Zahlen

Das wird auch gar nicht anders möglich sein, denn die einzigen Steuern, die er in Deutschland auslöst, sind Umsatzsteuern, und da bist du (bzw. in Zukunft dann die UG) der Steuerschuldner.