Feststellung der Scheinselbständigkeit grundsätzlich vorteilhaft für den Auftragnehmer?

2 Antworten

"und hat einen Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Angestelltenverhältnisses"

Ist mir neu, dass es einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt! 😜😁😎

Ach so, gibt es ja auch nicht! 😂🤣😅

Diese Verfhren bringen so viel Ärger und Verdruss, dass man die paar Rentenpunkte dagegen eher vergessen kann.

Natürlich geht das auch am "Freelancer" nicht spurlos vorüber. Denn vermutlich hat der ja auch gegenüber dem Auftraggeber falsche Angaben gemacht, die eine Schadenersatzpflicht auslösen kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986